Feuchteschäden
Leitungswasserschäden
Diese Schäden sind zum Großteil durch Gebäude- und Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Eingeschlossen sind u.a. Schäden an Wasser- und Abwasserleitungen, ausgelaufene Wasch- und Spülmaschinen. Schäden durch defekte Regenfallleitungen sowie undichte Silikonverfugungen an Bade- und Duschwannen sind in der Regel nicht mitversichert.
In vielen Fällen werden durch Versicherungen ohne eigene "Regulierer" externe Regulierungsbüros eingesetzt. Hierbei muss man jedoch bedenken, dass der Regulierer häufig nicht über eine ausreichende Fachkenntnis verfügt und dadurch nicht die richtigen und im Endeffekt zu teure Maßnahmen ergriffen werden. Infolge dessen werden Sanierungsmaßnahmen in die Länge gezogen, verteuert und die Nerven der Versicherungsnehmer und die der Versicherungsmitarbeiter strapaziert. Weiterhin können dem fachfremden Regulierer auch sehr hohe Preise von geschickten Vertretern der Sanierungsbranche verkauft werden.
In manchen Fällen werden bisweilen Angestellte von Sanierungsfirmen beauftragt, den Schaden aufzunehmen und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Hierbei wird "der Bock zum Gärtner" gemacht. Die Sanierung wird in diesen Fällen oft nicht die geringst möglichen Kosten aufweisen.
Daher sollte in solchen Schadensfällen ein Sachverständiger mit dem Spezialgebiet "Feuchteschäden an Gebäuden" eingesetzt werden, da er die richtigen Sanierungskonzepte mit den dazugehörigen Preisen kennt.
Hochwasser- und Überflutungsschäden
Bei diesen sogenannten Elementarschäden sind oft Verschmutzungen und Fäkalien mit im Spiel. Daher muss man zusätzlich abschätzen können, ob neben den Aufgaben, die auch bei Leitungswasserschäden durchzuführen sind, unterschiedliche Reinigungs- und/oder Desinfektionsmaßnahmen ergriffen werden können. Denn vielfach ist eine der genannten Maßnahmen nicht nur möglich, sondern auch kostengünstiger als eine komplette Erneuerung der betroffenen Bauteile oder Hausratgegenstände.
Weiterhin sind diese Schäden in viel geringerer Anzahl versichert. Daher kommt es bei einem Elementarschaden neben der Versicherung auch viel mehr für den Gebäudeeigentümer auf eine professionelle Vorgehensweise an.
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Abdichtungsschäden
Abdichtungsschäden sind in der Regel lediglich in Neubauten durch die Gewährleistung der Baufirmen oder Bauträger vertraglich abgesichert. Bei solchen Gewährleistungsfragen sollte der Bauherr einen Sachverständigen hinzuziehen, damit eine sinnvolle Nachbesserung bzw. Sanierung und nicht nur eine kaschierende Maßnahme durchgeführt wird, die gerade so lange hält, bis die verantwortlichen Vertragspartner insolvent sind. Bei Abdichtungsschäden im Bestand gibt es viele verschiedene Wege, um eine zielgenaue und nachhaltige Sanierung durchzuführen (Vergelung, Injektionsverfahren, aufgraben und von außen abdichten, etc.). Die sinnvollste, d.h. eine auf die Nutzungsdauer und Kosten abgestimmte Sanierungsmaßnahme kann nur nach einer genauen Aufnahme der vorliegenden Randbedingungen durch einen geeigneten Sachverständigen ermittelt werden.
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